In Berlin haben Jugendliche aus Langeweile 14 Kaninchen lebendig verbrannt. Wie kann das sein?
Unsere Kinder müssen beigebracht bekommen, dass Tiere keine Gegenstände sind! Durch das TierVerbG wurde 1990 der § 90a BGB eingefügt, nachdem Tiere keineSachen sind, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat. Das bedeutet, dass man beispielsweise einen Hund ohne weiteres nach den Vorschriften über den Kaufvertrag kaufen und nach den sachenrechtlichen Vorschriften übereignen kann.